1. Die LD-Classic-Center GmbH mit Sitz in Dimpfelstr. 11, 04347 Leipzig, eingetragen beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 27271 (im Folgenden „LD-Classic-Center“), verkauft gebrauchte Kraftfahrzeuge („im Folgenden: „Fahrzeug“). Zu diesem Zwecke betreibt sie die Internetseite www.ld-classic-center.de (im Folgenden „Website“).
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Kunde(n)“ oder „Käufer“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
3. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden „Verbraucher“).
4. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürlich oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (im Folgenden „Unternehmer“).
5. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage www.ld-classic-center.de abruf- und speicherbar sowie druckfähig hinterlegt. Der Abschluss eines Kaufvertrags mit LD-Classic-Center über ein Fahrzeug erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Kunde erkennt die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an.
6. Alle Preise werden brutto und in Euro angegeben.
7. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten die Wochentage Montag bis Samstag, mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage. Landeseigene Feiertage sind entsprechend zu berücksichtigen.
8. LD-Classic-Center liefert ausschließlich an Adressen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
1. LD-Classic-Center stellt auf seiner eigenen sowie auf externen Internet-Plattformen Inserate von gebrauchten Fahrzeugen ein. Die Präsentation und Bewerbung der gebrauchten Fahrzeuge und etwaiger Zusatzartikel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
2. Der Kunde muss auf der Website einen persönlichen Account erstellen um die inserierten Fahrzeuge bei LD-Classic-Center bestellen zu können. Für die Nutzung der Website gelten die Nutzungsbedingungen. Der Kunde kann im Laufe des Bestellprozesses wählen, ob er (i) das Fahrzeug vollständig selbst bezahlen (im Folgenden “Überweisung”, § 3) oder (ii) den Kaufpreis teilweise von LD-Classic-Center finanzieren lassen (im Folgenden: “Finanzierung”, § 4) möchte. Der Prozess des Vertragsabschlusses unterscheidet sich in diesen Fällen und wird jeweils in dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB ausführlich dargestellt und geregelt. Je nach gewählter Zahlungsmöglichkeit gilt somit der hierfür vorgesehene Abschnitt (bei Überweisung § 3, bei Finanzierung § 4) sowie der Rest dieser AGB mit Ausnahme des Abschnitts für die jeweils nicht gewählte Zahlungsmöglichkeit. Sollte der Kunde zu dem Fahrzeug im Bestellprozess noch weitere Produkte zur Bestellung hinzufügen, so gilt in Ansehung der verschiedenen Produkte der Kaufvertrag als einheitlich.
3. Nach Abschluss des Vertrages wird der Vertragstext dem Kunden in seinem Account auf der Website zum Download zur Verfügung gestellt. LD-Classic-Center wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.
4. Bei der Bestellung überprüft LD-Classic-Center die Identität des Kunden anhand eines vom Kunden zur Verfügung gestellten amtlichen Ausweisdokuments. Sollte eine Identifizierung des Kunden nicht möglich sein (z.B. weil kein gültiges amtliches Ausweisdokument zur Verfügung gestellt wurde),
a. steht LD-Classic-Center bei einer Bezahlung per Überweisung ein Rücktrittsrecht zu; b. wird LD-Classic-Center bei einer Bezahlung per Finanzierung die Anfrage des Kunden als zurückgenommen betrachten. Die EU-Geldwäscherichtlinie sieht eine Identifizierung von Kunden und Geschäftspartnern u.a. anhand von amtlichen Ausweisen vor. Ist eine Identifizierung nicht möglich, hat LD-Classic-Center ein berechtigtes Interesse daran, sich im Falle von obiger a. so schnell wie möglich von dem Vertrag zu lösen oder diesen im Falle von obiger
b. nicht zustandekommen zu lassen.
1. Sollte sich der Kunde während des Bestellprozesses dafür entscheiden, den Kaufpreis per Überweisung zu bezahlen, richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und LD-Classic-Center nach den folgenden Absätzen.
2. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von LD-Classic-Center entschieden hat, erhält er auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”) die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Jetzt Kaufen” bzw. “Jetzt zahlungspflichtig kaufen” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) stellt ein verbindliches Angebot von LD-Classic-Center dar, den Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschließen, dass ein Betrag von 500,00 EUR brutto als Anzahlung auf den Kaufpreis über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel eingezogen wird (im Folgenden: “Anzahlung”). Durch Klicken des Kunden auf den Button kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen ihm und LD-Classic-Center zustande. Dieser Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der Kunde die Anzahlung nicht leistet. LD-Classic-Center hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung, dass die Anzahlung nicht geleistet wird, geschlossen wird. Bei den Fahrzeugen, die über die Website angeboten werden, handelt es sich um hochpreisige Waren. Diese müssen von LD-Classic-Center vor Auslieferung kostenpflichtig aufbereitet werden. Mit der Anzahlung kann LD-Classic-Center die Aufbereitung durchführen und geht zudem sicher, dass die Anfrage des Kunden als seriös zu bewerten ist. Wenn diese Sicherheit nicht besteht, muss LD-Classic-Center in der Lage sein, die Fahrzeuge schnellstmöglich wieder für den Verkauf freizugeben.
3. Nachdem der Kunde auf den Button geklickt hat, wird die Anzahlung eingezogen. Wenn der automatische Einzug nicht möglich ist, ist der Vertrag unwirksam Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Anzahlung selbst zurückzurufen. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch LD-Classic-Center selbst. Sollte der Kunde dennoch die Anzahlung innerhalb der Widerrufsfrist zurückrufen lassen, so wird dies von LD-Classic-Center als Widerrufserklärung gewertet und das Fahrzeug wieder zum Verkauf auf der Website freigegeben. Die Anzahlung wird mit dem Kaufpreis verrechnet.
4. LD-Classic-Center wird dem Kunden den Vertragsabschluss sowie den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Kaufbestätigung”).
1. Sollte sich der Kunde entscheiden, den Kaufpreis teilweise von LD-Classic-Center finanzieren zu lassen, so richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und LD-Classic-Center (im Folgenden: “Finanzierungskaufvertrag” oder auch “Kaufvertrag”) nach den folgenden Absätzen.
2. Bei dem Finanzierungskaufvertrag zahlt der Kunde den Kaufpreis abzüglich der Eigenbeteiligung in mehreren monatlichen Raten . Der Finanzierungskaufvertrag hat eine dementsprechend feste Laufzeit und setzt eine hinreichende Liquidität des Kunden voraus.
3. Der Gesamtpreis des Finanzierungskaufvertrages setzt sich aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen und den anfallenden Zinsen zusammen (im Folgenden: “Gesamtbetrag”). Zinsen werden auf den Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen, gemindert um die Eigenbeteiligung und ggf. den Preis des Inzahlungnahme-Fahrzeugs, erhoben. Es fallen neben den zu zahlenden Zinsen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Gewährung der Finanzierung an, es sei denn, zwischen dem Kunden und LD-Classic-Center wurde etwas anderes vereinbart.
4. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von LD-Classic-Center entschieden hat, kann er Angaben zur Höhe der Eigenbeteiligung und Finanzierungssumme sowie zur Laufzeit tätigen. Die Höhe der Eigenbeteiligung und Finanzierungssumme kann der Kunde frei wählen, allerdings muss a. die Eigenbeteiligung mindestens 500,00 € und b. die Finanzierungssumme mindestens 1.000,00 € betragen.
5. Sodann erfolgt die Kreditprüfung. Dort muss der Kunde zunächst seinen Beschäftigungsstatus angeben sowie mitteilen, ob dieser Status bereits mehr oder weniger als neun Monate andauert. Im nächsten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, entweder a. den digitalen Kontocheck durch einen Partner von LD-Classic-Center, im Folgenden: “LD-Classic-Center.de“, durchführen zu lassen. In diesem Fall wird der Kunde durch eine in den Bestellprozess integrierte Maske von LD-Classic-Center GmbH aufgefordert, alle zur Kreditprüfung notwendigen Daten anzugeben. Gleichzeitig willigt er ein, dass LD-Classic-Center GmbH die erhobenen Daten an LD-Classic-Center weiterleiten darf. Der dieser Einholung der Daten zugrunde liegende Vertrag (im Folgenden: “Vertrag über Kontoinformationsdienstleistungen”) kommt ausschließlich zwischen LD-Classic-Center GmbH und dem Kunden zustande. Alle Einzelheiten kann der Kunde in den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LD-Classic-Center GmbH sowie in der Datenschutzerklärung von LD-Classic-Center GmbH finden. Der digitale Kontocheck nimmt regelmäßig nur wenige Minuten in Anspruch; oder b. manuell sein monatliches Nettoeinkommen anzugeben und später die Belege hierfür hochzuladen (im Folgenden: “manuelle Kreditprüfung”).
6. Wenn sich aus den eingeholten Informationen ergibt, dass der Kunde über eine ausreichende Liquidität verfügt und somit die Möglichkeit besteht, später einen Finanzierungskaufvertrag abzuschließen, wird der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses hiervon in Kenntnis gesetzt. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine finale Bestätigung von LD-Classic-Center, dass ein Finanzierungskaufvertrag zustande gekommen ist.
7. Auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”) erhält der Kunde die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügte Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Jetzt reservieren” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) ist eine Anfrage des Kunden zur Prüfung der Finanzierungsdetails durch LD-Classic-Center (im Folgenden: “Anfrage”). Diese Anfrage des Kunden ist kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Mit Klick auf den Button durch den Kunden ist eine Anzahlung zur Reservierung in Höhe von 500,00 € zu leisten, die über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel von LD-Classic-Center eingezogen wird (im Folgenden: “Anzahlung”). Die Anzahlung ist zugleich die Mindest-Eigenbeteiligung gemäß obigem Abs. 4 a. LD-Classic-Center hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der Kunde die Anzahlung entrichtet. Bei den Fahrzeugen, die über die Website angeboten werden, handelt es sich um hochpreisige Waren. Diese müssen von LD-Classic-Center vor Auslieferung kostenpflichtig aufbereitet werden. Mit der Anzahlung kann LD-Classic-Center die Aufbereitung durchführen und geht zudem sicher, dass die Anfrage des Kunden als seriös zu bewerten ist. Wenn diese Sicherheit nicht besteht, muss LD-Classic-Center in der Lage sein, die Fahrzeuge schnellstmöglich wieder für den Verkauf freizugeben.
8. Nachdem der Kunde auf den Button geklickt hat, wird die Anzahlung eingezogen. Wenn der automatische Einzug nicht möglich ist, gilt die Anfrage des Kunden als zurückgenommen, was zur Folge hat, dass kein Finanzierungsvorschlag von LD-Classic-Center erstellt wird. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Anzahlung selbst zurückzurufen. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch LD-Classic-Center selbst. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet, wenn ein Finanzierungskaufvertrag abgeschlossen wird.
9. LD-Classic-Center wird dem Kunden den Zugang der Anfrage sowie den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Anfragebestätigung”). In einer solchen Anfragebestätigung liegt weder die Annahme eines Angebots des Kunden noch ein neues Angebot durch LD-Classic-Center.
10. Sollte sich der Kunde im Bestellprozess für die manuelle Kreditprüfung gemäß obigem Abs. 5 b) entscheiden, muss er binnen drei Tagen nach der Anfrage die nötigen Belege der letzten drei Monate in seinem LD-Classic-Center-Kundenaccount hochladen. Tut er dies nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Anfrage des Kunden als zurückgenommen. LD-Classic-Center wird dem Kunden in diesem Fall die Anzahlung zurückerstatten, obiger Abs. 8 gilt entsprechend.
11. LD-Classic-Center wird sodann die Anfrage des Kunden prüfen, auf Basis der Angaben des Kunden im Bestellprozess einen individuellen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag unter Angabe sämtlicher relevanten Zahlungs- und Finanzierungsdaten für ihn erstellen (im Folgenden: “Finanzierungsvorschlag”) und ihm diesen Finanzierungsvorschlag per E-Mail (im Folgenden: “Bestellabschlussmail”) zukommen lassen. Die Bestellabschlussmail ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags auf Basis des Finanzierungsvorschlags abzugeben, indem er den der Bestellabschlussmail beigefügten Vertragsentwurf ausdruckt, an den vorgesehenen Stellen unterzeichnet und per E-Mail oder Post an LD-Classic-Center zurücksendet (im Folgenden: “Angebot”).
12. Nach Erhalt des Angebots des Kunden wird LD-Classic-Center dieses prüfen. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist, wird LD-Classic-Center den Kunden per E-Mail darüber informieren (im Folgenden: “Kaufbestätigung”) und damit die Annahme des Angebots erklären. Mit der Kaufbestätigung oder der Lieferung des Fahrzeugs kommt der Finanzierungskaufvertrag zustande.
13. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Erfüllung aller LD-Classic-Center aufgrund des Finanzierungskaufvertrag zustehenden Forderungen a. bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Übergabe nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, auf eigene Kosten eine Vollkaskoversicherung, b. bei allen Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Übergabe länger als 5 Jahre zurückliegt, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Darüber hinaus kann LD-Classic-Center vom Kunden die Ausstellung eines Sicherungsscheins durch die Versicherung verlangen. Sollte LD-Classic-Center von diesem Recht Gebrauch machen, wird LD-Classic-Center den Kunden darüber vor Abschluss des Finanzierungskaufvertrags entsprechend informieren. Der Kunde hat dann den Sicherungsschein binnen 21 Tagen ab Übergabe des Fahrzeuges an LD-Classic-Center zu übermitteln. Sollte der Kunde den Sicherungsschein nicht innerhalb dieser Frist zur Verfügung stellen, steht LD-Classic-Center ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von LD-Classic-Center gehandelten Gebrauchtwagen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, die bis zum Ausgleich der LD-Classic-Center aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen im Eigentum von LD-Classic-Center stehen. Daher hat LD-Classic-Center ein Interesse daran, seine Ansprüche im Versicherungsfall unmittelbar gegen die Versicherung geltend zu machen und mithin sein Eigentum zu schützen.
14. Der Kunde hat bis zur vollständigen Erfüllung aller LD-Classic-Center aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen jegliche (Unfall-)Schäden, die ab der Übergabe gemäß § 10 dieser AGB an dem Fahrzeug entstehen, in einem angemessenen Zeitraum in einer Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben fachgerecht reparieren zu lassen. Eine fiktive Abrechnung (sog. “Abrechnung auf Gutachtenbasis”) ist nicht zulässig. Eine Abweichung hiervon ist nur nach individueller und begründeter Rücksprache mit LD-Classic-Center und ausdrücklicher, mindestens textförmlicher Zustimmung von LD-Classic-Center möglich.
15. Zur Sicherung aller Ansprüche aus der Finanzierung tritt der Kunde die pfändbaren Teile seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich: ● Betriebsrenten und Ruhegeldansprüche, Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütungen, Arbeitnehmersparzulage, Abfindungsansprüche gegen den jeweiligen Arbeitsgeber ● laufende und einmalige Geldleistungen gemäß § 53 SGB I gegen den jeweiligen Leistungsträger, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld, Insolvenzausfallgeld, Kurzarbeiter und Schlechtwettergeld, Leistungen der gesetzlichen KrankenUnfall und Rentenversicherung einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragsrückerstattungen ● Einkünften aus selbstständiger, gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sowie im Rahmen einer solchen Tätigkeit abgeschlossener Dienst- und Werkverträge an LD-Classic-Center ab. Die Abtretung ist auf den abzüglich der Eigenbeteiligung zu zahlenden Gesamtbetrag sowie etwaige weitere Verzugszinsen und Kosten begrenzt. LD-Classic-Center ist berechtigt, die Abtretung nach vorheriger schriftlicher Androhung der Verwertung unter Einhaltung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist offenzulegen. Der Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Zahlung der vereinbarten Raten ernsthaft und endgültig verweigert wird oder wenn die Androhung und Fristsetzung, insbesondere aufgrund eines eingeleiteten Insolvenzverfahrens, offensichtlich aussichtslos wäre.
16. Der Kunde kann jederzeit einen Tilgungsplan verlangen. Er hat das Recht, jederzeit seine Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Bei vorfälligen Zahlungen wird LD-Classic-Center den ausstehenden Teil des Gesamtbetrages und die Raten neu berechnen und dem Kunden einen neuen Tilgungsplan zur Verfügung stellen.
17. LD-Classic-Center kann einen Finanzierungskaufvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist oder bei einer Laufzeit des Finanzierungskaufvertrags von bis zu drei Jahren mit mindestens zehn Prozent des Gesamtbetrages oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens fünf Prozent des Gesamtbetrages in Verzug ist und LD-Classic-Center ihm erfolglos eine mindestens zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat, verbunden mit der Erklärung, dass bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangt wird. LD-Classic-Center wird dem Kunden spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten. Mit der Kündigung des Finanzierungskaufvertrags wird der offene Restbetrag insgesamt fällig.
18. LD-Classic-Center kann von dem Finanzierungskaufvertrag wegen Zahlungsverzug des Kunden zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 15 dieser AGB vorliegen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, LD-Classic-Center die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen.
19. Die gegen den Kunden aus dem Finanzierungskaufvertrag bestehenden Forderungen können jederzeit an Dritte abgetreten werden, insbesondere an Inkassounternehmen zum Zwecke der Beitreibung der rückständigen Beträge.
1. LD-Classic-Center bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen Teil oder die vollständige Kaufpreisforderung von LD-Classic-Center dadurch zu erfüllen, dass ein anderes Fahrzeug (im Folgenden: “Inzahlungnahme-Fahrzeug”) an ein mit LD-Classic-Center zusammenarbeitendes Partnerunternehmen, unter Abtretung des Anspruchs auf die Kaufpreiszahlung gegen LD-Classic-Center GmbH an LD-Classic-Center verkauft und mit dem Kaufpreis nach den folgenden Vorschriften verrechnet wird (im Folgenden: “Inzahlungnahme”). Diese Möglichkeit gilt sowohl für die Überweisung (§ 3) als auch für die Finanzierung (§ 4). Sollte der Kunde selbst Verkäufer des Inzahlungnahme-Fahrzeugs sein, erfolgt die Abtretung des Anspruchs gleichzeitig mit der Annahme des Angebots nach § 3 Abs. 5 oder § 4 Abs. 12 dieser AGB. LD-Classic-Center nimmt die Abtretung mit dem Versenden der Kaufbestätigung an. LD-Classic-Center behält sich vor, für bestimmte Fahrzeuge die Inzahlungnahme nicht anzubieten. Darüber hinaus behält sich LD-Classic-Center vor, Fahrzeuge im Einzelfall für die Inzahlungnahme abzulehnen.
2. Der Ablauf der Inzahlungnahme ist wie folgt: Vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit LD-Classic-Center kann der Kunde wählen, ob er grundsätzlich ein Fahrzeug per Inzahlungnahme verkaufen möchte. Entscheidet er sich dafür, muss er die in der Folge von LD-Classic-Center abgefragten Informationen zu Ausstattung und Zustand angeben sowie Fotografien des Inzahlungnahme-Fahrzeugs zur Verfügung stellen. Anschließend erhält er einen Preis mitgeteilt, zu dem LD-Classic-Center unter den vorliegenden Informationen bereit ist, das Fahrzeug anzukaufen (im Folgenden: “Vorab-Preis”). Der Vorab-Preis stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Inzahlungnahme-Fahrzeug dar. Der Vorab-Preis kann nur aufrechterhalten werden, wenn es bei der Überprüfung während der Übergabe des Inzahlungnahme-Fahrzeuges keine Abweichungen zwischen den Online-Eingaben und dem Ist-Zustand des Inzahlungnahme-Fahrzeugs gibt und das Inzahlungnahme-Fahrzeug nicht darüber hinaus Schäden oder eine Abnutzung aufweist, die über die für dieses Alter und diese Laufleistung typischen Gebrauchsspuren hinausgehen. Soweit der Vertrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d.h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.
3. Entscheidet sich der Kunde nach Erhalt des Vorab-Preises, dass er die Inzahlungnahme in Anspruch nehmen möchte (durch Klicken auf den Button “Jetzt kaufen” bei Zahlung per Überweisung (§ 3) bzw. “Jetzt reservieren” bei Zahlung per Finanzierung (§ 4)) reduziert sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung, wenn ein Kauf- bzw. Finanzierungskaufvertrag mit LD-Classic-Center abgeschlossen wird, in Höhe des Vorab-Preises. Für die Zahlung des verbleibenden Restbetrages gilt § 9 entsprechend. Ein Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug kommt hier noch nicht zustande.
4. Voraussetzung für den Erhalt eines verbindlichen Kaufangebotes von LD-Classic-Center GmbH ist grundsätzlich die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme-Fahrzeuges. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar vor der Übergabe des durch LD-Classic-Center verkauften Fahrzeuges an die vom Kunden gewünschte deutsche Adresse oder in die deutsche LD-Classic-Center GmbH-Wunschfiliale des Kunden.
5. Nach Abschluss des Kaufvertrages über das Inzahlungnahme-Fahrzeug leistet LD-Classic-Center GmbH den Kaufpreis für den Kunden schuldbefreiend an LD-Classic-Center. Sollte der Kaufpreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges den Kaufpreis des bei LD-Classic-Center erworbenen Fahrzeuges übersteigen, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden benannte Bankkonto erstattet. Im Falle der Finanzierung gemäß § 4 ist Voraussetzung für S. 1 und 2 das Zustandekommen eines entsprechenden Finanzierungskaufvertrag .
6. Wird das Inzahlungnahme-Fahrzeug unmittelbar vor der Übergabe des durch LD-Classic-Center verkauften Fahrzeuges besichtigt und begutachtet, kommt der Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zustande. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für die Manipulation von Laufleistung, abweichender Vorhalterzahl und Unfallfreiheit. Für den Ankauf des Inzahlungnahme-Fahrzeuges durch LD-Classic-Center GmbH gelten ergänzend die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und LD-Classic-Center GmbH geschlossenen Kaufvertrages.
7. Ist die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme-Fahrzeuges unmittelbar vor der Übergabe des durch LD-Classic-Center verkauften Fahrzeuges aufgrund der objektiven Umstände (z.B. Dunkelheit, Wetterverhältnisse) nicht möglich und entscheidet sich der Kunde, das Inzahlungnahme-Fahrzeug an LD-Classic-Center GmbH zu verkaufen, erfolgt der Ankauf unter Geltung der allgemeinen gesetzlichen Mängelgewährleistung (§§ 437 ff. BGB). 8. Die angekauften Inzahlungnahme-Fahrzeuge werden in der Regel durch LD-Classic-Center GmbH direkt weiterveräußert. Sollte der Kaufvertrag mit LD-Classic-Center rückabgewickelt werden, erfolgt keine Rückgabe des Inzahlungnahme-Fahrzeugs, sondern der Kaufpreis wird in entsprechender Höhe zurückerstattet (unter Anrechnung eventueller Ansprüche auf Nutzungsersatz, Wertminderung etc).
Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzleistungen sowie einen zweiten Radsatz zu der Bestellung hinzufügen. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere um den Abschluss einer zusätzlichen bzw. das Upgrade einer bestehenden Garantie, die Beauftragung von LD-Classic-Center mit der Lieferung des Fahrzeuges sowie die Bereitstellung zur Abholung in der LD-Classic-Center GmbH-Wunschfiliale des Kunden. Die Zusatzleistungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag. Die Zusatzleistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig.
1. Der Kunde kann verschiedene Garantiepakete (Bronze, Silber oder Gold) als Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Er kann das jeweilige Garantiepaket sowie die Laufzeit der Garantie (12 oder auch 24 Monate) frei wählen. Für diese Garantien fallen, sofern nicht anders vereinbart, zusätzliche Kosten an. Der Umfang sowie die weiteren Bedingungen der jeweiligen Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen.
2. Vertragspartner der Garantiepakete ist LD-Classic-Center GmbH.
3. Neben und unabhängig von der Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden durch die Garantie nicht berührt; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.
4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.
1. Der Kunde hat die Zulassung des Fahrzeugs selbst zu veranlassen oder siehe 2.
2. Das Fahrzeug kann durch einen Partnerzulassungsdienst der LD-Classic-Center GmbH zugelassen werden, wenn der Kunde diese Zusatzdienstleistung auswählt. Dabei können unterschiedliche Kosten entstehen. Dies unterscheidet sich ob der Kunde eine Standardzulassung oder eine Zulassung mit Wunschkennzeichen auswählt. Dem Kunden wird nahegelegt, die Zulassung des Fahrzeuges rechtzeitig zu planen und die Zulassung in der restlichen Gültigkeitsdauer vorzunehmen.
1. Dem Kunden wird der Erhalt der Anzahlung unverzüglich bestätigt, im Regelfall bereits in der Bestellbestätigung.
2. Bei Zahlung per Überweisung gemäß § 3 wird mit Erhalt der Anzahlung die Pflicht zur Zahlung des verbleibenden Kaufpreises ausgelöst. Die verbleibende Zahlung ist durch den Kunden unter Abzug der Anzahlung, bzw. im Falle von Inzahlungnahme unter Abzug des Vorab-Preises, über die von LD-Classic-Center zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel spätestens bis zum Ablauf des dritten Werktages (Zahlungseingang!) nach Erhalt der Bestätigung über den Erhalt der Anzahlung, die auch eine Aufforderung zur Zahlung des verbleibenden Betrages enthalten wird, zu leisten.
3. Bei Vereinbarung einer Finanzierung gemäß § 4 ist – wenn die Eigenbeteiligung die Anzahlung übersteigt – die restliche Eigenbeteiligung unter Abzug der Anzahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Kaufbestätigung an LD-Classic-Center zu zahlen (“Eigenzahlung”). Die weiteren zu leistenden Raten sind grundsätzlich jeweils am fünften Werktag des Monats zur Zahlung fällig, beginnend ab dem übernächsten Monat nach Vertragsschluss.
4. Sollte bei Zahlung per Überweisung (§ 3) die Zahlung des verbleibenden Kaufpreises oder bei Zahlung per Finanzierung (§ 4) die Eigenzahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei LD-Classic-Center eingehen, steht LD-Classic-Center ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von LD-Classic-Center gehandelten Gebrauchtwagen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, deren Lagerung nach Tagen berechnet wird und sehr teuer ist. Zudem ist das Risiko von Verschlechterungen des Fahrzeugs aufgrund äußerer Umstände sowie einfach aufgrund der Standzeit enorm hoch, so dass damit auch das Risiko von LD-Classic-Center, mit immer längerer Standzeit einen hohen Schaden zu erleiden, steigt. Daher hat LD-Classic-Center ein Interesse daran, das Fahrzeug so schnell wie möglich wieder online bringen zu können – möglichst auch, bevor bereits eine Auslieferung an den Kunden begonnen wurde, die weitere Zeit kostet – wenn das Risiko eines Schadens das Geschäftsinteresse übersteigt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Geschäft um ein Massengeschäft. Einen Gewinn, der das Geschäftsmodell trägt, macht LD-Classic-Center nur über die Menge an verkauften Fahrzeugen. Der Verlust hingegen kann bei einem einzelnen Fahrzeug sehr hoch sein.
5. Sollte der Kunde von der Inzahlungnahme Gebrauch machen, gilt wie folgt: Liegt der finale Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges weniger als 1.000,00 EUR unter dem Vorab-Preis, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen Vorab-Preis und finalem Ankaufspreis (im Folgenden: “Restbetrag”) innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach der Übergabe des Fahrzeuges an LD-Classic-Center entsprechend der Regelungen dieses § 9 zu überweisen. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei LD-Classic-Center eingehen, steht LD-Classic-Center ein Rücktrittsrecht zu. Erklärt LD-Classic-Center den Rücktritt, muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen in einer von LD-Classic-Center mitgeteilten Filiale abgeben.
6. Ab einer Preisdifferenz von 1.000,00 EUR zwischen finalem Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeugs und dem Vorab-Preis oder bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages über das Inzahlungnahme-Fahrzeug, kann LD-Classic-Center die Übergabe des Fahrzeugs bis zur Zahlung des Restbetrages verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach dem ursprünglichen Übergabetermin an LD-Classic-Center entsprechend dieses § 9 zu überweisen. LD-Classic-Center kann die Übergabe des Fahrzeuges bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei LD-Classic-Center eingehen, steht LD-Classic-Center ein Rücktrittsrecht zu.
7. Für die Zahlung hat der Kunde die von LD-Classic-Center angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Es ist möglich, dass für die Zahlung des Restkaufpreises nicht alle Zahlungsmittel, über die die Anzahlung geleistet werden konnte, zur Verfügung stehen. Hat der Kunde LD-Classic-Center ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, wird LD-Classic-Center die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt einziehen. LD-Classic-Center behält sich das Recht vor, das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat anhand von 1-Cent-Überweisung zu überprüfen. Es werden nur Zahlungen akzeptiert, die von einem Kreditinstitut geleistet werden, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes hat.
8. Die Parteien sind sich darüber einig, dass LD-Classic-Center dem Kunden alle Rechnungen, die mit dem Kaufvertrag in Zusammenhang stehen, ausschließlich auf elektronischem Wege zukommen lassen kann, wobei die Zurverfügungstellung einer Möglichkeit zum Download auf der Website hierfür genügt.
9. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von LD-Classic-Center sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um von LD-Classic-Center unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass ihm noch andere tatsächliche oder nur von ihm behauptete Ansprüche gegen LD-Classic-Center aus anderen geschlossenen Kaufverträgen zustehen bzw. zustünden.
1. Der Kunde kann LD-Classic-Center mit der Auslieferung des Fahrzeuges an die von ihm gewünschte Adresse beauftragen oder das Fahrzeug in der im Bestellprozess ausgewählten Filiale abholen. Die Adresse bzw. die Filiale müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.
2. Entscheidet sich der Kunde für die Auslieferung des Fahrzeuges an die gewünschte Adresse, wird LD-Classic-Center ihn über das mögliche Lieferungsdatum in Kenntnis setzen und einen Termin zur Übergabe vereinbaren.
3. Sollte sich der Kunde für die Abholung in der Filiale entscheiden, wird LD-Classic-Center ihn über die Bereitstellung des Fahrzeugs in der Abholstation informieren. Dabei wird ein Termin zur Übergabe vereinbart. Sollte das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet sein, hat der Fahrer des Fahrzeugs LD-Classic-Center seine Fahrerlaubnis durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen.
4. Bei der Übergabe hat sich der Kunde mittels seines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Sollte das Fahrzeug an einen Dritten geliefert werden oder durch einen Dritten in der Filiale abgeholt werden, so hat dieser bei Übergabe eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht sowie eine Kopie dessen Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen.
5. Die Übergabe erfolgt nicht, solange noch Forderungen im Bezug auf den Kaufvertrag durch LD-Classic-Center offen sind.
6. Kommt der Kunde mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, so kann LD-Classic-Center pro angefangenem weiteren Tag einen Schadensersatz in Höhe von 7,50 EUR berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass in diesem Zusammenhang tatsächlich nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. LD-Classic-Center behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.
7. Sollte der Kunde eine Finanzierung gemäß § 4 vereinbart haben, so behält LD-Classic-Center die Zulassungsbescheinigung Teil II bis zur vollständigen Erfüllung aller LD-Classic-Center aufgrund des Finanzierungskaufvertrags zustehenden Forderungen ein.
8. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Der Kunde hat bei Übergabe das Fahrzeug auf äußere Mängel zu untersuchen und, sollten ihm solche auffallen, diese in das Protokoll eintragen zu lassen.
1. Gegenüber Verbrauchern unterliegt der Kaufvertrag den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Darüber hinausgehend haftet LD-Classic-Center lediglich (i) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten von LD-Classic-Center beruhen, (ii) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (iii) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, bzw. (iv) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
2. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Dies gilt nicht in den unter Absatz 1 (i)-(iv) genannten Fällen.
3. Hat LD-Classic-Center für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet LD-Classic-Center lediglich in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
4. Sollte der Kunde nach Übergabe Mängel feststellen, so hat er LD-Classic-Center davon in Kenntnis zu setzen. LD-Classic-Center kann zwecks der Beschleunigung der Anspruchsprüfung den Kunden auffordern, entsprechende Fotos oder Videoaufnahmen, die den Mangel dokumentieren würden, an LD-Classic-Center zu übermitteln.
5. Die Nacherfüllung im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs erfolgt in der Regel in der Werkstatt eines Partners von LD-Classic-Center (im Folgenden: “Partnerwerkstatt”). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug in die durch LD-Classic-Center mitgeteilte Filiale der Partnerwerkstatt zu bringen, es sei denn dies ist ihm im Einzelfall unzumutbar. LD-Classic-Center wird die Berechtigung der Ansprüche des Kunden gemeinsam mit der Partnerwerkstatt prüfen und, wenn dies der Fall ist, die notwendigen Maßnahmen ausführen lassen. Die Entscheidung sowie die voraussichtliche Dauer der durchzuführenden Reparaturarbeiten wird dem Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von wenigen Stunden, mitgeteilt. Das Fahrzeug ist vom Kunden grundsätzlich innerhalb von einer Woche nach In-Kenntnis-Setzung über die Fertigstellung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Werktages ausgeführt werden, hat der Kunde das Fahrzeug innerhalb von 2 Werktagen abzuholen.
6. Auf Anforderung von LD-Classic-Center hat der Kunde einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt einzuholen und an LD-Classic-Center zu übermitteln. Sollte LD-Classic-Center den Kostenvoranschlag genehmigen, muss die Rechnung auf LD-Classic-Center ausgestellt und auch direkt an diese übermittelt werden. LD-Classic-Center wird die Zahlung dann direkt an die Werkstatt leisten.
7. Mängel der Werkstattarbeit sind LD-Classic-Center unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
1. Unabhängig davon, ob dem Kunden (Verbraucher) ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, kann er das Fahrzeug binnen 14 Tagen ab Übergabe ohne Angabe von Gründen an LD-Classic-Center bzw. an den jeweiligen Vertragspartner zurückgeben, sofern das Fahrzeug unbeschädigt ist und keine über die normale Prüfung des Fahrzeugs hinausgehende Nutzung erfolgt ist. Eine über die normale Prüfung erfolgte Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Laufleistung des Fahrzeuges seit Übergabe um mehr als 100 km erhöht hat.
2. Zur Rückgabe des Fahrzeuges muss das Fahrzeug in der Abholfiliale oder in einer durch LD-Classic-Center mitgeteilten Filiale bzw. bei dem jeweiligen Partner abgegeben werden. Die Kosten bis zur Rückgabe in der Filiale trägt der Kunde, ab dort werden die weiteren Kosten der Rückabwicklung von LD-Classic-Center übernommen. Der Käufer hat lediglich für einen möglichen Wertverlust des gebrauchten Fahrzeugs, z.B. durch Nutzung, aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
3. LD-Classic-Center kann die Rückzahlung verweigern, bis LD-Classic-Center den Gebrauchtwagen wieder zurückerhalten hat. LD-Classic-Center verweigert die Rückzahlung nicht, wenn der Kunde unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche hat. Der Grund der Vorleistungspflicht besteht darin, dass LD-Classic-Center den Gebrauchtwagen zunächst prüfen kann, um einen möglichen Wertverlust festzustellen und dann ggf. die Rückzahlungssumme anpassen zu können.
1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der LD-Classic-Center aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von LD-Classic-Center.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht LD-Classic-Center das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu. Nach der vollständigen Zahlung übersendet LD-Classic-Center den Fahrzeugbrief innerhalb einer Woche an den Kunden.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, sofern die Parteien keine anderweitige Regelung treffen.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und Dienstanbieter ist die LD-Classic-Center GmbH, Dimpfelstr. 11, 04347 Leipzig. Kunden können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von LD-Classic-Center wenden, und zwar per E-Mail welche Sie unter folgendem Link finden: https://ld-classic-center.de/impressum/ . Weitere Details zur Nutzung der Daten und zu den daraus entstehenden Rechten sind in den Datenschutzbestimmungen unter https://ld-classic-center.de/datenschutz/ zu finden.
1. Hat der Käufer (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, (ii) nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt so ist ausschließlich zuständiges Gericht das Amtsgericht Leipzig, sollte die sachliche Zuständigkeit bei diesem liegen.
2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit LD-Classic-Center gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl lässt einen etwaig gewährten Schutz, der sich für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des betreffenden Staates ergibt, unberührt.
3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Sie können auf dieser Seite ein Online-Formular ausfüllen, um ein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Da Meinungsverschiedenheiten direkt mit dem Kunden geklärt werden sollen, nimmt LD-Classic-Center an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teil. Die E-Mail-Adresse von LD-Classic-Center finden Sie im Impressum.
4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder Lücken aufweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. die übrigen Teile nicht. Februar 2022
Sie haben das Recht im Fall von Art. 21 Absatz 1 und 2 DSGVO der Datenverarbeitung zu widersprechen. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen der LD-Classic-Center GmbH, einsehbar unter https://LD-Classic-Center.de/datenschutz